Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Diese Form der stationären Pflege ist in erster Linie dafür vorgesehen, die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen zu Hause länger zu ermöglichen. Den pflegenden Angehörigen wird die Möglichkeit einer Erholungsphase geboten, mit dem Ziel, den Alltag zu Hause wieder besser bewältigen zu können.

Zur Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Personen für die Dauer von bis zu maximal 28 Tagen pro Kalenderjahr aufgenommen.

Gründe für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt sind

  • zur Regeneration nach einem Krankenhausaufenthalt
  • zur Überbrückung vorübergehender Engpässe bei der Pflege in der Familienstruktur
  • zum Kennenlernen des Heimlebens
  • im Krankheitsfall der pflegenden Angehörigen
  • zur Entlastung der pflegenden Angehörigen zur Überbrückung, wenn ein Heimplatz in einem anderen Heim gesucht wird

Die Zimmer für Kurzzeitpflegeaufenthalte sind im ganzen Heim gut aufgeteilt, sodass sich die Kurzzeitgäste gut in das Heimleben integrieren können.

Kosten

Die Kosten für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt liegen zwischen € 114,35 und € 159,60 pro Tag. Jeder angefangene Tag wird verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach interner Pflegeeinstufung.

Nach einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt ist eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes erforderlich, damit beim Land Tirol ein Zuschuss beantragt werden kann. (Ein Zuschuss ist lediglich bis zur Pflegegeldstufe 2 möglich.)

Folgende Leistungen werden in der Kurzzeitpflege angeboten

  • Professionelle Pflege im benötigten Umfang
  • Fachpersonal im Tag- und Nachtdienst
  • Ärztliche Betreuung im Rahmen der freien Arztwahl
  • Betreuung durch den psychologisch-pädagogischen Dienst
  • Betreuung durch den ergotherapeutischen Dienst
  • Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Jause, Abendessen - auf Wunsch Schonkost/Diabetikerkost)
  • Bereitstellung und Reinigung der Bettwäsche, Handtücher
  • Waschen der persönlichen Leibwäsche
  • Signalnotrufanlage (Notruf rund um die Uhr)
  • Besorgung der Medikamente
  • Regelmäßige Reinigung der Wohneinheit
  • Angehörigengespräche
  • Spirituelles Angebot
  • Reichhaltiges Angebot an Aktivitäten

Mitzubringen sind: bequeme Kleidung, Medikamente, im Bedarfsfall Inkontinenzprodukte, Toilettartikel, div. Gehhilfen, E-Card, Kopie des aktuellen Einkommens- und Pflegegeldbescheides

Bezahlung: Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung des Kurzzeitpflegeaufenthalts.

Sind die Voraussetzungen für einen Zuschuss durch das Land Tirol erfüllt und liegen die notwendigen Unterlagen vor (Einkommensnachweise) wird der Antrag vom Heim gestellt.

Alle notwendigen Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben in der Kurzzeitpflege finden Sie Datei herunterladen: PDFhier.