Langzeitpflege

Langzeitpflege

Wenn Pflege zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann, bietet das SoKo Rum die Pflege und Betreuung im benötigten Umfang an. Mit Bezugspflege und Biografiearbeit wird sichergestellt, dass die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen im Vordergrund stehen.

Grundsätzlich nehmen wir Personen ab Pflegestufe 3 in unserem Heim auf (Ausnahme soziale Indikation). BürgerInnen der Gemeinde Rum werden dabei bevorzugt. Wenn keine Vormerkung für eine Aufnahme eines Gemeindebürgers aus Rum vorliegt, ist eine Aufnahme von InteressentInnen aus anderen Gemeinden möglich. Dazu ist es notwendig die Bestätigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde einzuholen, da diese den sogenannten Investitionskostenbeitrag leistet.

Folgende Leistungen werden in der Langzeitpflege angeboten:

  • professionelle Pflege
  • Fachpersonal im Tag - und Nachtdienst
  • Bezugspflege
  • Biografiearbeit
  • Ärztliche Betreuung im Rahmen der freien Arztwahl
  • Betreuung durch den psychologisch - pädagogischen Dienst
  • Betreuung durch den ergotherapeutischen Dienst
  • Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Jause, Abendessen - auf Wunsch Schonkost/Diabetikerkost)
  • Bereitstellung und Reinigung der Bettwäsche, Handtücher
  • Waschen der persönlichen Leibwäsche
  • Signalnotrufanlage (Notruf rund um die Uhr)
  • Hilfestellung bei behördlichen Angelegenheiten
  • Besorgung der Medikamente
  • Regelmässige Reinigung der Wohneinheit
  • reichhaltiges Angebot an Aktivitäten
  • Spirituelles Angebot
  • Angehörigengespräche
  • Pflege am Lebensende:
    Diplomiertes Pflegepersonal und ehrenamtliche MitarbeiterInnen des mobilen Hospiz- und Palliativteams unterstützen bei der Behandlung schwieriger körperlicher Symptome, bei der Schmerzpumpenbetreuung und bei der Begleitung von Angehörigen.

Je nach Verfügbarkeit wird ein Zimmer in der Größe von 26 m² bis 38 m² das neue Zuhause. Alle Zimmer sind mit Pflegebett, Nachtkästchen, Schrank, Vorhängen und einem Telefon ausgestattet und verfügen über ein barrierefreies Duschbad mit Fußbodenheizung, Balkon oder Terrasse. In den größeren Zimmern stehen zusätzlich eine Kleinküche und ein begehbarer Kleiderschrank zur Verfügung.

Kosten

Die Heimkosten richten sich nach der jeweiligen Pflegegeldeinstufung und werden jährlich neu bemessen.
Bei Abrechnung der Heimkosten wird von SelbstzahlerInnen und TeilzahlerInnen gesprochen.

Definition SelbstzahlerInnen

SelbstzahlerInnen sind Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen, Pflegegeld, Unterhaltszahlungen, Erträge aus Vermögen, wie z.B. Mieteinnahmen, Zinserträge) in der Lage sind, die anfallenden Heimkosten zur Gänze selbst zu bestreiten.

Definition TeilzahlerInnen

TeilzahlerInnen sind jene Personen, deren Einkommen (Pension, Pflegegeld, Unterhaltszahlungen, etc.) nicht ausreicht, um einen Heimplatz zu finanzieren. In diesem Fall kann um Unterstützung aus Mindestsicherungsmitteln angesucht werden.

Den HeimbewohnerInnen verbleiben 20% der monatlichen Nettopensionsbezüge als Taschengeld bzw. der 13. und 14. Gehalt. Vom Pflegegeld verbleibt ein Fixbetrag (10% vom Pflegegeld der Stufe 3)  als monatliches Taschengeld.

Bei Aufnahme sind der Heimleitung sämtliche Einkommensnachweise des/der Bewohners/-in sowie des Ehegatten und der unterhaltspflichtigen Kinder (evtl. Übergabeverträge von Liegenschaften, Leibrenten, Versorgungsansprüche) vorzulegen.

Die genaue Erhebung des Einkommens obliegt der zuständigen Behörde (Land Tirol bzw. Heimatgemeinde).