Personen, deren Lebensunterhalt nicht durch sonstige Einkünfte gesichert ist, können beim Marktgemeindeamt Rum, Bürgerservice oder im Bürgeramt Neu Rum während der jeweils gültigen Amtszeiten Sozialhilfe beantragen.
Diese steht zu, wenn keine sonstigen Einkünfte gegeben sind, bzw. die gegebenen Einkünfte zur Sicherung des notwendigsten Lebensbedarfes nicht ausreichen. Die Entscheidung über eingebrachte Sozialhilfeanträge obliegt der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, an welche die bei der Gemeinde eingebrachten Anträge weitergeleitet werden.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialhilfeleistungen grundsätzlich Rückerstattungspflicht besteht!