Sozialhilfe


Personen, deren Lebensunterhalt nicht durch sonstige Einkünfte gesichert ist, können beim Marktgemeindeamt Rum, Bürgerservice oder im Bürgeramt Neu Rum während der jeweils gültigen Amtszeiten Sozialhilfe beantragen.

Diese steht zu, wenn keine sonstigen Einkünfte gegeben sind, bzw. die gegebenen Einkünfte zur Sicherung des notwendigsten Lebensbedarfes nicht ausreichen. Die Entscheidung über eingebrachte Sozialhilfeanträge obliegt der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, an welche die bei der Gemeinde eingebrachten Anträge weitergeleitet werden.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialhilfeleistungen grundsätzlich Rückerstattungspflicht besteht!


Zuständig


Silvia Marx
Kontaktdaten von Silvia Marx-Santonocito
NameSilvia Marx-Santonocito
AmtsgebäudeBürgeramt Neu-Rum
AdresseSerlesstraße 21
6063 Rum
Telefon+43 512 24511 138
Faxnummer+43 512 24511-200
E-Mail (offiziell)marktgemeinde@rum.gv.at
E-Mail (persönlich)buerger@rum.gv.at
BüroSekretariat

Jenny Widmer
Kontaktdaten von Jenny Widmer
NameJenny Widmer
AmtsgebäudeGemeindeamt
AdresseRathausplatz 1
6063 Rum
Telefon+43 512 24511-131
Faxnummer+43 512 24511-200
E-Mail (offiziell)marktgemeinde@rum.gv.at
E-Mail (persönlich)buerger@rum.gv.at
BüroErdgeschoß Zimmer 3

Sabine Birbaumer
Kontaktdaten von Sabine Birbaumer
FunktionStandesamt und Wohnungsangelegenheiten
NameSabine Birbaumer
AmtsgebäudeGemeindeamt
AdresseRathausplatz 1
6063 Rum
Telefon+43 512 24511-133
Faxnummer+43 512 24511-200
E-Mail (offiziell)marktgemeinde@rum.gv.at
E-Mail (persönlich)sabine.birbaumer@rum.gv.at
BüroErdgeschoß Zimmer 3