Mietzinsbeihilfe kann beim Marktgemeindeamt Rum, Bürgerservice, oder im Bürgeramt Neu Rum während der jeweils gültigen Amtszeiten beantragt werden. Mietzinsbeihilfe wird gewährt für privat finanzierte Mietwohnungen, also solche ohne Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln. Die erforderlichen Unterlagen und nähere Auskünfte erhalten Sie im Marktgemeindeamt, bzw. in der Außenstelle Neu Rum.
Besonders darauf hingewiesen wird, dass für die Mietzinsbeihilfe in der Marktgemeinde Rum eine 2 jährige Wartefrist gilt. Das heißt, der Antragsteller muß bei der erstmaligen Beantragung der Mietzinsbeihilfe seit mindestens 2 Jahren seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Rum haben.
Für geförderte Miet oder Eigentumswohnungen wird bei Bestehen der Voraussetzungen Wohnbeihilfe gewährt, welche jedoch direkt beim Amt der Tiroler Landesregierung zu beantragen ist. Anträge hiefür liegen aber ebenfalls im Gemeindeamt auf.