Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist ab 3. Juli 2004 für die Verbringung (u.a. Urlaubsreisen) von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Mitgliedstaaten rechtswirksam und kann nur von In-Österreich-Niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden. 

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Tierärztekammer.