...ab 1. Jänner 2008 Pflicht
Ab 1. Jänner 2008 ist der Energieausweis für Neubauten und umfassende Sanierungen im Rahmen des Bauansuchens der zuständigen Baubehörde verpflichtend beizulegen.
Die Einführung des Energieausweises in Österreich ist Teil der verpflichtenden Umsetzung der "Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" aus dem Jahr 2002.
Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und ist mit einem "Typenschein" für Gebäude vergleichbar.
Mit einer Kategorisierung (ähnlich wie beim Kühlschrank) wird der energetische Stand des Gebäudes aufgezeigt und eingestuft. Passivhäuser fallen dabei in die Energieeffizienzklasse "A++", Gebäude mit einem sehr hohen Energiebedarf werden mit "G" bewertet.
Basis für die Einstufung ist der Heizwärmebedarf, eine Kennzahl, die den Energiebedarf eines Gebäudes beschreibt. Für den Erhalt einer Baugenehmigung ist nicht nur ein Energieausweis vorzulegen, die berechneten Kennwerte müssen auch gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen entsprechen.
Der Energieausweis darf nur von befugten Personen ausgestellt werden, wie z.B. von Ziviltechniker.