Ähnlich wie bei wohnbaugeförderten Wohnbauten, denen durch das Wohnbauförderungsgesetz die Anwendung eines maximalen Erschließungskostenfaktors zugesichert wird, soll Rumer Bürgern für die Errichtung oder Erweiterung eines Wohnobjektes samt Nebenanlagen, wie Garagen, Abstellräumen, Werkstätten, usw. sowie für den Erwerb einer Eigentumswohnung für den Eigenbedarf auf Rumer Gemeindegebiet in Form eines Baukostenzuschusses eine Förderung gewährt werden.
Durch Eigeninitiative geschaffene oder erworbene Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen entlasten den Wohnungsmarkt der Marktgemeinde Rum und sind daher hinsichtlich der Verkehrserschließungskosten förderungswürdig.