Hier finden Sie Informationen über das Bauansuchen bei Neubauten und Umbauten.
Über die für das Bauvorhaben zu errrichtende notwendige Anzahl an Stellplätzen erfahren Sie mehr in unserer Stellplatzverordnung.
Bitte bringen Sie mit:
Es empfiehlt sich, schon bei der Planung Rücksprache mit der Bauabteilung zu halten, um die Machbarkeit des Projektes zu prüfen (Abklären der rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. Flächenwidmung, Auflagen, Anzeige, oder Bewilligungspflicht, usw.)
Eine Übersicht über die Gebühren, welche im Rahmen eines Baues entstehen, finden Sie im Anhang. Dort finden Sie auch Hinweise zur Gemeindeförderung, dem sogenannten Baukostenzuschuss.