Im Gegenzug zur Gewährung einer Subvention ist der Subventionsempfänger verpflichtet, bei allen Aktivitäten und auf allen Drucksorten das Logo der Marktgemeinde Rum mit dem Vermerk „gefördert durch“ zu führen. Belegexemplare sind auf Verlangen der Marktgemeinde Rum vorzulegen. Sie finden das Förder-Logo zum Download unter nachfolgendem Link.
Förderlogo Marktgemeinde Rum
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