Voraussetzung & Anmeldung

  • Hauptwohnsitz in Rum

Für die Kinderkrippe:

  • Berufstätigkeit der Eltern
  • ab dem vollendeten 18. Lebensmonat (Eingewöhnung während dem Jahr möglich - ausgenommen Juli - August)

Für den Kindergarten:

  • vollendetes 3. Lebensjahr Stichtag 31.08. (Eingewöhnung findet im September statt)

  • Informationsschreiben der Gemeinde im Frühjahr
  • Digitale Anmeldung im Frühjahr
  • Elterninformationsabend
  • Zusage per Post
  • telefonisches Erstgespräch mit der jeweiligen Einrichtungsleiterin
  • Einladung zum Tag der offenen Tür