Das gilt ab 1. Oktober 2026 Worum geht es?
Sogenannte „E-Mopeds“ - also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.
AUF EINEN BLICK
Führerschein mind. Klasse AM
Zulassung inkl. Nummerntafel
Versicherung Kfz-Haftpflicht Motorradhelmpflicht für E-Mopeds kein Fahrradhelm
Fahrbahn benützen Radfahranlagen sind tabu
DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN
1 Ich möchte ab 1. Oktober 2026 mein „E-Moped“ weiternutzen: Welchen Führerschein brauche ich? Einen Führerschein der Klasse AM („Mopedführerschein“). Wenn Sie einen der folgenden Führerscheine haben, brauchen Sie allerdings keinen eigenen Mopedführerschein, denn dort ist dieser bereits inkludiert: A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F.
2 Wo kann man den Mopedführerschein machen? In Fahrschulen sowie bei Mobilitätsclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ.
3 Welche Voraussetzungen muss man für einen Führerschein der Klasse AM mitbringen?
• Vollendetes 15. Lebensjahr (Ausbildungsbeginn bereits 2 Monate vorher möglich)
• Einwilligung eines Erziehungsberechtigten (für unter 16-Jährige)
• Ärztliches Gutachten (nur wer bei Antragstellung älter als 20 Jahre ist)
• 6 Einheiten (à 50 Minuten) Theorie inkl. Theorieprüfung (Multiple Choice)
• Insgesamt 8 Einheiten (à 50 Minuten) Fahrpraxis, davon mindestens 2 Einheiten im öffentlichen Verkehr, die anderen 6 Einheiten können teilweise oder zur Gänze auch am Übungsplatz absolviert werden.
4 Was kostet ein Führerschein der Klasse AM ungefähr? Mit rund 300 bis 450 Euro sollte man für die Fahrausbildung rechnen, wobei man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität der Ausbildung achten sollte. Hinzu kommen 90 Euro für die Behörde (Herstellung, Ausstellung, Versand). Wer bei Ausbildungsbeginn älter als 20 Jahre ist, benötigt auch ein ärztliches Attest (für die Fahrzeugklasse AM kostet ein Attest einheitlich 35 Euro).
5 Warum brauchen für die Klasse AM nur Personen, die älter als 20 Jahre sind, ein ärztliches Gutachten? Ist das nicht ein Missverständnis? Nein, das wurde im Jahr 2013 vom Gesetzgeber so festgelegt. Offizielle Begründung im Wortlaut (Auszug): „…damit wird sehr zielgerichtet die zum Teil problematische Personengruppe getroffen, die – ohne im Besitz irgendeiner Lenkberechtigung zu sein – in ‚späteren‘ Jahren die Klasse AM erwerben will…“.
6 Kann man so ein ärztliches Attest auch vom Hausarzt bekommen? Es gibt Listen mit sachverständigen Ärzt*innen, die solche Gutachten durchführen dürfen. Selbst wenn der eigene Hausarzt als Gutachter tätig ist, ist das in den meisten Fällen keine Option. Denn man darf beim Sachverständigen in den letzten fünf Jahren nicht in Behandlung gewesen sein. So lange wird wohl kaum jemand nicht beim Hausarzt gewesen sein.
7 Kann ich mich im Internet zusätzlich auf die theoretische Prüfung vorbereiten? Ja. Zum Beispiel mit der Yarrive-App (app.yarrive.com) kann man sich in aller Ruhe mit den Verkehrsregeln vertraut machen.
8 Ist die praktische Fahrprüfung bei der Fahrzeugklasse AM sehr schwierig?
Stand: Juli 2026. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechts- und Zulassungsberatung.
Derzeit sind in Österreich beim AM-Führerschein zwar mindestens 8 Einheiten Fahrpraxis vorgeschrieben, aber leider überhaupt keine praktische Fahrprüfung, wie das bei anderen Fahrzeugklassen längst üblich ist. Das KFV fordert bereits seit längerem praktische Fahrprüfungen durch unabhängige Prüfer*innen auch bei der Führerscheinklasse AM.
9 Auf welche Mindestausstattung sollte ich bei meinem Moped besonders achten?
• zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
• eine Hupe (zulässig wäre aber auch eine Glocke)
• mindestens ein Rückspiegel (noch besser wären zwei)
• zwei Blinker vorne, zwei Blinker hinten
• Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 1 Millimeter (besser wären mindestens 2 Millimeter)
• ein funktionierender Tachometer
• eine genehmigte Auspuffanlage
10 Was benötige ich generell für die Anmeldung eines Fahrzeuges? Die Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt in einer Zulassungsstelle. In der Regel sind Unterlagen wie ein amtlicher Lichtbildausweis, der Kaufvertrag für das Fahrzeug oder ein anderer Besitznachweis, eine Versicherungsbestätigung für die Haftpflichtversicherung (oder man schließt in der Zulassungsstelle eine Versicherung ab) und die Fahrzeugdokumente (Typenschein, CoC-Papier, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder eine Einzelgenehmigung) notwendig. Für Gebrauchtfahrzeuge braucht man auch ein gültiges §-57a-Prüfgutachten.
11 Ich besitze bereits ein „E-Moped“. Kann das einfach bis zum 1. Oktober 2026 zum Verkehr zugelassen werden? Das wird nur dann möglich sein, wenn Sie entweder ein CoC-Papier (CoC steht für „Certificate of Conformity“ und ist eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung) haben oder eine Einzelgenehmigung. Ohne einen dieser beiden Nachweise darf das „E-Moped“ nicht mehr weiterverwendet werden.
12 Wie komme ich zu einem CoC-Papier oder zu einer Einzelgenehmigung? Wenn eine EU-Typengenehmigung für Ihr Fahrzeug vorliegt, können Sie in vielen Fällen ein CoC-Papier nachträglich erstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an den Hersteller bzw. Generalimporteur Ihres Fahrzeuges. Liegt keine EU-Typengenehmigung vor, bleibt nur der Weg über eine Einzelgenehmigung. In Wien wendet man sich dazu an die MA 46, in den Bundesländern an die technische Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung.
13 Muss ich dann mit meinem Fahrzeug auch regelmäßig ein „Pickerl“ (§-57a-Überprüfung) in der Werkstatt machen? Ja, das ist auch bei Mopeds so. Derzeit gilt noch die „3-2-1“-Regel. Man braucht also drei Jahre nach der Erstzulassung ein neues „Pickerl“, dann sinkt das Intervall auf zwei Jahre und danach muss man das Fahrzeug jährlich überprüfen lassen. Der Gesetzgeber hat allerdings bereits beschlossen, dass ab 17. Mai 2027 eine „4-2-2-2-1“-Regelung gilt. Man muss also künftig bei einem neu zugelassenen Fahrzeug anfangs weniger oft in die Werkstatt.
14 Wenn ich schon einen AM-Führerschein machen muss und ein neues Fahrzeug brauche, kann ich doch gleich ein bis zu 45 km/h schnelles Moped kaufen. Oder? Wenn die Bauartgeschwindigkeit bei maximal 45 km/h und der Hubraum bei maximal 50 cm³ liegt, dürfen Sie tatsächlich auch ein „herkömmliches“ Moped lenken. Aus der Verkehrssicherheitsforschung wissen wir allerdings, dass Mopeds bezogen auf die gefahrenen Kilometer eine der höchsten Unfallraten unter allen Kraftfahrzeugen aufweisen.
15 Darf man mit einem AM-Führerschein automatisch auch ein bis zu 45 km/h schnelles „Moped-Auto“ lenken? Nein, nicht automatisch, es gibt drei Kategorien: „Motorfahrrad“, „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“ und „alle“. Je nachdem, mit welchem Fahrzeug man die 6 Einheiten Fahrpraxis absolviert hat (Moped = Code 79.01 im Führerschein, Moped-Auto und Quad = Code 79.02), darf man nur dieses Fahrzeug später lenken. Man kann auch mit beiden Fahrzeugtypen 6 Einheiten absolvieren. Bei einer Erweiterung von einem Typ auf den anderen ist die sechsstündige Praxisschulung des fehlenden Typs nachzuholen.
16 Wo darf ich mit meinem „E-Moped“ ab dem 1. Oktober noch fahren, wenn ich untätig bleibe? Auf öffentlichen Verkehrsflächen darf man danach überhaupt nicht mehr fahren. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen.
JETZT VORBEREITEN - NICHT BIS ZUM HERBST WARTEN! Prüfen Sie Fahrzeugpapiere und Genehmigungsfähigkeit, organisieren Sie Führerschein, Versicherung, Zulassung und passenden Helm rechtzeitig.
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