Anträge für Heizkostenzuschuss und Weihnachtsaktion

Anträge für Heizkostenzuschuss und Weihnachtsaktion

Anträge für Heizkostenzuschuss und Weihnachtsaktion

Ab September 2025 bis spätestens 05. Dezember 2025

Um Rumer Bürger mit geringem und mittlerem Einkommen zu unterstützen, können bis zum 6. Dezember Anträge auf Heizkostenzuschuss und für die Weihnachtsaktion gestellt werden.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Rum haben.

Für die Gewährung der Unterstützung gelten folgende Nettoeinkommensgrenzen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen abzüglich der Miete:

  • € 990,– für Alleinstehende
  • € 1.420,– für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften
  • € 330,– zusätzlich für jedes minderjährige Kind

Wo kann man einen Antrag stellen?
Die Anträge können in der Marktgemeinde Rum, Abteilung Bürgerservice im EG, Rathausplatz 1 oder im Bürgeramt Neu-Rum, Serlesstraße 21, eingereicht werden.

Dem Antrag sind Kopien aller Einkünfte, wie z. B. Gehalt, Pension, Alimente, Wohn- oder Mietzuschüsse usw., und der Miete beizulegen.

Höhe des einmaligen Auszahlungsbetrages für den Heizkostenzuschuss: € 300,00 pro Haushalt
Höhe des einmaligen Auszahlungsbetrages für die Weihnachtsaktion: € 150,00 pro Haushalt

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Bürgerservice gerne unter der Tel. 0512/24511 oder per Mail marktgemeinde@rum.gv.at zur Verfügung.

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