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Ab September 2026 bis spätestens 04. Dezember 2026
Um Rumer Bürger mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen, können bis zum 4. Dezember Anträge auf Heizkostenzuschuss und für die Weihnachtsaktion gestellt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Rum haben.
Für die Gewährung der Unterstützung gelten folgende Nettoeinkommensgrenzen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen abzüglich der Miete:
€ 1.040,- für Alleinstehende
€ 1.490, -für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften
€ 345,- zusätzlich für jedes minderjährige Kind sowie in Ausbildung stehende Erwachsene bis höchstens 24 Jahre
Wo kann man einen Antrag stellen?
Die Anträge können in der Marktgemeinde Rum, Abteilung Bürgerservice im EG, Rathausplatz 1 oder im Bürgeramt Neu-Rum, Serlesstraße 21, eingereicht werden.
Dem Antrag sind Kopien aller Einkünfte, wie z.B. Gehalt, Pension, Alimente, Wohn- oder Mietzinsbeihilfe usw., und der Miete beizulegen.
Höhe des einmaligen Auszahlungsbetrages für den Heizkostenzuschuss: € 300,00 pro Haushalt
Höhe des einmaligen Auszahlungsbetrages für die Weihnachtsaktion: € 150,00 pro Haushalt
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Bürgerservice gerne unter der Tel. 0512/24511 oder per mail marktgemeinde@rum.gv.at zur Verfügung.
Heizkostenzuschuss 2026. Antragsformularweb.pdf herunterladen (0.07 MB)
Antrag Weihnachtsaktion 2026web.pdf herunterladen (0.1 MB)