Ab 1. Oktober 2005 sind im Erdbereich verlegte Brennstofflagerbehälter oder im Erdbereich verlegte Brennstoffführende Leitungen, die einwandig ausgeführt sind, entsprechend dem Stand der Technik doppelwandig auszuführen oder durch doppelwandige Behälter bzw. Leitungen zu ersetzen. Weiters sind diese Einrichtungen mit einer Leckwarneinrichtung auszustatten.
Gesetzlich gefordert ist nun auch eine Ausstattung des Brennstofflagerbehälters mit einer elektronischen Überfüllsicherung mit einem Grenzwertgeber.
Die Marktgemeinde Rum fordert alle Eigentümer oben genannter, einwandiger Öllagerbehälter auf, diese bis zum genannten Zeitpunkt zu sanieren.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Umwelt- und Abfallberater der Marktgemeinde Rum, Herrn Mag. Andreas Larcher +43 (0) 512 24511-154