Solar- und Photovoltaikrichtlinie

10.10.2016

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Die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen nach § 28 Abs. 3 lit. f, g und h TBO 2022 ist der Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kW zu enthalten. Durch die Energieagentur Tirol wurde ein entsprechendes Formular bereitgestellt, welches die erforderlichen Meldekriterien beinhaltet, sowohl für Bürger, PV-Anlagen-Errichter als auch für die Behörden ab sofort zur Verfügung steht und unter folgender Adresse abgerufen werden kann: www.energieagentur.tirol/anzeige-pv