Schneeräumung

Für die Gemeindestraßen gibt es im Winter einen eigenen Räumdienst der Gemeinde, der während der Amtszeiten unter +43 (0) 512 24511-250 bzw. 153 und außerhalb dieser, über die Polizei erreichbar ist.

Für die Räumung der Bundesstraße und der Dörferstraße ist die Landesstraßenverwaltung zuständig.

Für die Räumung und Streuung des Gehsteiges ist der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr zuständig.

Achtung:
Die Ablagerung von Schnee von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege und Straßen ist verboten.

Zuständig


Mair1
Kontaktdaten von DI Thomas Mair
FunktionTiefbauangelegenheiten
NameDI Thomas Mair
AmtsgebäudeGemeindeamt
AdresseRathausplatz 1
6063 Rum
Telefon+43 512 24511-152
Faxnummer+43 512 24511-200
E-Mail (offiziell)marktgemeinde@rum.gv.at
E-Mail (persönlich)thomas.mair@rum.gv.at
Büro2. Stock Zimmer 17